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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER YESSS! TELEKOMMUNIKATION GMBH FÜR FESTNETZ


Die YESSS! Telekommunikation GmbH (im folgenden kurz „YESSS!“ genannt) erbringt Ihre Leistungen im Bereich der Festnetz- und Internettelefonie (sowie hinsichtlich der Allgemeinen Bestimmungen auch subsidiär geltend im Bereich der Mobiltelefonie im Rahmen der YESSS! Vertragsoption) gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und gemäß den jeweils gültigen Tarifbestimmungen.


I.) ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

1. LEISTUNGSUMFANG
Das Dienstangebot von YESSS! ist der jeweils gültigen Liste der angebotenen Dienste zu entnehmen, die bei YESSS! sowie deren Vertriebspartnern aufliegen bzw. im Internet unter www.yesss.at abrufbar sind.

2. ZUSTANDEKOMMEN DES VERTRAGSVERHÄLTNISSES
Das Vertragsverhältnis zwischen YESSS! und dem Kunden kommt durch schriftliche Anbotstellung des Kunden unter ausschließlicher Verwendung der von YESSS! zur Verfügung gestellten und bei den jeweiligen Vertriebspartnern von YESSS! aufliegenden Formulare (Serviceanträge) und durch Annahme dieses Anbots durch YESSS! zustande. YESSS! kann das Anbot für den jeweiligen Dienst unter Berücksichtigung der dienstespezifischen Bedingungen ablehnen, insbesondere wenn
• begründete Zweifel betreffend die Identität des Kunden bestehen;
• begründeter Verdacht des derzeitigen oder zukünftigen Missbrauches vorliegt;
• der Kunde minderjährig oder offensichtlich geschäftsunfähig ist und keine schriftliche Genehmigung des gesetzlichen Vertreters vorliegt;
• offene Forderungen gegen den Kunden aus einem50 früheren oder noch aufrechten Vertragsverhältnis bestehen;
• die Bonitätsauskunft (siehe Punkt I. 3.) negativ ausfällt. Die Annahme des Anbots durch YESSS! für den jeweiligen Dienst erfolgt gemäß den unten angeführten dienstespezifischen Bedingungen.

3. BONITÄTSPRÜFUNG
Der Kunde erklärt sein Einverständnis mit einer Überprüfung seiner Bonität durch Anfragen bei behördlich befugten Kreditschutzverbänden, Kreditinstituten und Auskunfteien. YESSS! behält sich vor, bei begründeten Zweifeln an der Bonität des Kunden die zur Verfügung gestellten Dienste gegenüber dem Anbot einzuschränken, beziehungsweise von der Vorlage weiterer Nachweise oder der Erbringung sonstiger Sicherheitsleistungen abhängig zu machen (z.B. Vorliegen einer Bankverbindung in Österreich, etc.) oder ganz abzulehnen. Der Kunde erklärt seine ausdrückliche Zustimmung, dass seine Stammdaten gemäß § 92 (3) Z 3 Telekommunikationsgesetz 2003 (TKG 2003) im Rahmen der Bestimmungen des Datenschutzgesetzes (DSG 2000) in den jeweils gültigen Fassungen zum Zwecke der Bonitätsprüfung an die behördlich befugten Kreditschutzverbände und Kreditinstitute übermittelt werden. Diese Zustimmung kann jederzeit wiederrufen werden.

4. ENTGELTE, ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Die Entgelte für die zur Verfügung gestellten Dienste sind der jeweils gültigen YESSS! Entgeltübersicht zu entnehmen, die insbesondere bei YESSS! und deren Vertriebspartnern aufliegt bzw. im Internet unter www.yesss.at abrufbar ist. Bei Zustandekommen des Vertrages gemäß Punkt I.2. kann ein einmaliges Aktivierungsentgelt in jeweils gültiger Höhe verrechnet werden. YESSS! ist berechtigt, bei Inanspruchnahme verschiedener Leistungen dem Kunden für sämtliche derart erbrachten Leistungen pro Rechnungszyklus eine Gesamtrechnung zu legen bzw. abhängig von der Höhe der angefallenen Entgelte die Leistungen erst nach Ablauf von mehr als einem Rechnungszyklus in Rechnung zu stellen. Die Zahlung der fälligen Entgelte durch den Kunden kann durch Bankeinzugsermächtigung oder mittels Erlagschein ausschließlich auf Konten erfolgen, die in der von YESSS! übermittelten Rechnung angegeben sind. (Teil)Zahlungen werden im Zweifel jeweils auf die älteste Schuld angerechnet. Wählt der Kunde nicht die Bankeinzugsermächtigung bzw. erfolgt eine Umstellung auf Erlagschein, ist YESSS! aufgrund des damit verbundenen Mehraufwandes berechtigt, ein Bearbeitungsentgelt pro Rechnung zu verrechnen, wobei die Höhe des Bearbeitungsentgeltes der jeweils gültigen YESSS! Entgeltübersicht zu entnehmen ist. Wird bei Erlagscheinzahlung nicht der Originalbeleg verwendet und keine Verrechnungsnummer angegeben und damit eine Zuordnung erheblich erschwert oder sogar unmöglich gemacht, so tritt die schuldbefreiende Wirkung erst mit der richtigen Zuordnung ein. Wählt der Kunde die Bankeinzugsermächtigung und kann diese aus Gründen, die YESSS! nicht zu vertreten hat, nicht durchgeführt werden, behält sich YESSS! das Recht vor, die Zahlungsart für diesen Kunden bis auf weiteres auf Erlagschein umzustellen und wird der Kunde darüber entsprechend informiert. Eine neuerliche Zahlung mittels Bankeinzug ist vom Kunden zu beantragen. YESSS! ist in einem solchen Fall berechtigt, ein Bearbeitungsentgelt (pro Rechnung) sowie allfällige und YESSS! durch Dritte in Rechnung gestellte Rücklastspesen dem Kunden in Rechnung zu stellen.
Eine Aufrechnung ist für Kunden, welche Unternehmer iSd KSchG sind, unzulässig, sofern die Geltendmachung der sonst aufzurechnenden Ansprüche durch den Kunden in einem gesonderten Verfahren nicht ausgeschlossen ist. Ist der Vertragspartner ein Verbraucher iSd KSchG, so ist die Aufrechnung nur für jene Gegenforderungen zulässig, welche im rechtlichen Zusammenhang mit der Verbindlichkeit des Verbrauchers stehen, gerichtlich festgestellt oder von YESSS! anerkannt worden sind, sowie für den Fall der Zahlungsunfähigkeit von YESSS!.

5. VORAUSZAHLUNG, KREDITGRENZE
YESSS! räumt dem Kunden bei entsprechender Bonität die Möglichkeit ein, Leistungen aus dem gegenständlichen Vertragsverhältnis bis zur von YESSS! festgelegten Kreditgrenze in Anspruch zu nehmen. Die Kreditgrenze beträgt, sofern nichts anderes vereinbart ist, EUR 150,– für Sprachtelefoniedienstleistungen und EUR 750,– für ISP-Dienstleistungen an ausstehenden Entgelten und kann im Einzelfall bei guter Bonität erhöht bzw. bei schlechter Bonität verringert oder zur Gänze ausgeschlossen werden. Bei Überschreiten der Kreditgrenze behält sich YESSS! im Einzelfall das Recht vor, das Dienstangebot bis zur Bezahlung des nächstfälligen Rechnungsbetrages einzuschränken und/oder von einer Vorauszahlung in angemessener Höhe abhängig zu machen, der Kunde wird bei Sperre entsprechend informiert.

6. FÄLLIGKEIT
Periodische Entgelte sind jeweils im Vorhinein fällig. Die entsprechende Rechnungslegung durch YESSS! kann bis zu drei Monate im Voraus erfolgen. Leistungsabhängige Einzelentgelte können sofort nach Leistungserbringung durch Rechnungslegung fällig gestellt werden. Punkt I.5. bleibt davon unberührt. YESSS! wird die Rechnungslegung in regelmäßigen Abständen, mindestens jedoch alle 3 Monate, vornehmen. Ein Rechtsanspruch des Kunden auf Einreihung in einen bestimmten Rechnungszyklus besteht nicht. Fällige Entgelte sind binnen acht Tagen nach Zugang der Rechnung zu bezahlen.

7. MAHNUNG UND EINBRINGLICHMACHUNG
Bei Zahlungsverzug wird von YESSS! eine Mahnung versandt. Hiefür werden Mahnspesen gemäß der jeweils gültigen YESSS! Entgeltübersicht in Rechnung gestellt, welche sofort fällig werden. Weiters behält sich YESSS! das Recht vor, in diesem Fall Verzugszinsen in der Höhe von 5 % über dem Leitzinssatz der EZB (Europäische Zentralbank) p. a., zumindest jedoch 10 % p.a. zu verrechnen und sofort fällig zu stellen. YESSS! behält sich ausdrücklich vor, die Einbringlichmachung von Forderungen nach erfolgloser Mahnung an Inkassoinstitute bzw. an Rechtsanwälte zu übergeben. Der in Zahlungsverzug befindliche Kunde ist verpflichtet, die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Kosten (Inkassogebühren, Rechtsanwaltskosten, etc.) nach Maßgabe der jeweils gültigen Tarife zu ersetzen.

8. DAUER DES VERTRAGSVERHÄLTNISSES, KÜNDIGUNG, SPERRE
Die Dauer und die ordentliche Kündigung des jeweiligen Vertragsverhältnisses sowie die Sperre des Dienstangebotes oder von einzelnen Diensten ist, sofern nicht im einzelnen anders vereinbart, den unten angeführten dienstespezifischen Bedingungen zu entnehmen. Sollte eine Mindestvertragsdauer vereinbart sein, so ist der Kunde nicht berechtigt den Vertrag vor Ablauf dieser Dauer ordentlich zu kündigen. Beide Vertragspartner sind zur jederzeitigen und fristlosen schriftlichen Beendigung bzw. ist YESSS! vorab auch zur Sperre des gesamten Dienstangebotes oder einzelner Dienste berechtigt, wenn eine Fortführung des Vertragsverhältnisses aus wichtigem Grund unzumutbar wäre. Dies ist insbesondere der Fall, wenn der Kunde
• bei Anbotslegung falsche Angaben gemacht hat;
• nach erfolgter Mahnung unter Androhung der Sperre des Dienstangebots mit der Bezahlung von Kommunikationsdienstleistungen mehr als 2 weitere Wochen in Verzug ist;
• die Vorauszahlung gemäß Punkt I.5 nicht innerhalb einer Frist von 2 Wochen erbracht wird;
• gegen eine wesentliche Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstößt;
• die von YESSS! zur Verfügung gestellten Dienste zur Begehung von gerichtlich strafbaren Handlungen oder zu belästigenden Anrufen verwendet;
• trotz Aufforderung zur Entfernung unter Setzung einer angemessenen Nachfrist weiterhin ein störendes oder nicht zugelassenes Endgerät verwendet und hierdurch eine Beeinträchtigung anderer Nutzer oder eine Gefährdung von Personen verursacht;
• ein Insolvenzverfahren gegen den Kunden eröffnet und der Masseverwalter nicht binnen angemessener Frist in den Vertrag unter Sicherstellung eingetreten ist oder das Insolvenzverfahren mangels Masse abgewiesen wird. Sollte YESSS! aus wichtigem Grund das Vertragsverhältnis auflösen oder endet das Vertragsverhältnis auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden vor Ablauf einer vereinbarten Mindestvertragsdauer, so ist YESSS! berechtigt, etwaige noch ausstehende monatliche Grundentgelte bis zum Ablauf der vereinbarten Mindestvertragsdauer sofort fällig zu stellen und zu verrechnen. Die Aufhebung einer erfolgten Sperre kann nach Wegfall des Sperrgrundes durch YESSS! oder über Antrag des Kunden erfolgen und ist kostenpflichtig. Die entsprechende Freischaltgebühr ist der jeweils gültigen YESSS! Entgeltübersicht zu entnehmen. YESSS! behält sich das Recht vor, bei einer berechtigten Sperre den entstandenen Aufwand bzw. Schaden vom Kunden zu fordern. Der Tod des Kunden führt zum sofortigen Ende des Vertragsverhältnisses. Bis zum Eingang der Mitteilung des Todes des Kunden haften der Nachlass, bzw. die Erben für allfällige ausstehende Forderungen.

9. ÜBERPRÜFUNG VON ENTGELTEN, DURCHSCHNITTSPAUSCHALE
Bezweifelt der Kunde die Richtigkeit einer Rechnung, so kann er schriftlich binnen 4 Wochen ab Zugang der Rechnung eine Überprüfung der Richtigkeit des vorgeschriebenen Betrages verlangen, wodurch die Fälligkeit des angezweifelten Rechnungsbetrages aufgeschoben wird. Spätere Überprüfungsanträge hemmen die Fälligkeit nicht. YESSS! wird bei fristgerechten Einwendungen eine Überprüfung der Rechnung vornehmen und dem Kunden das Ergebnis schriftlich mitteilen. War die Rechnung ursprünglich richtig, tritt mit der entsprechenden Mitteilung an den Kunden die Fälligkeit der Forderung ein. YESSS! behält sich das Recht vor, bei Missbrauch dieser Bestimmung auf der ursprünglichen Fälligkeit zu beharren. Der Kunde hat die Möglichkeit, auch nach Erhalt einer Mitteilung über die Richtigkeit einer Rechnung, bei der Regulierungsbehörde (Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH, diese behandelt auch sonstige telekommunikationsrechtliche Beschwerden) entsprechend den von der Regulierungsbehörde erlassenen Richtlinien für die Durchführung des in § 122 Abs. 1 TKG 2003 vorgesehenen Verfahrens ein Streitschlichtungsverfahren einzuleiten. Kommt es dadurch zu einem Aufschub der Fälligkeit, wird der Durchschnitt der letzten drei Rechnungsbeträge sofort fällig gestellt. Sofern sich herausstellt, dass dadurch zuviel eingehoben wurde, wird der Differenzbetrag dem Kunden samt gesetzlichen Zinsen ab Inkassotag rückerstattet. Sollte bei der Überprüfung ein Fehler festgestellt werden, der sich zum Nachteil des Kunden ausgewirkt haben könnte und ist das richtige Entgelt nicht mehr ermittelbar, ist YESSS! berechtigt, für den betreffenden Zeitraum eine Pauschale in Rechnung zu stellen, die auf dem durchschnittlichen Ausmaß der Inanspruchnahme der Dienste durch den Kunden basiert.

10. GERICHTLICHE GELTENDMACHUNG VON EINWENDUNGEN
Ungeachtet einer allfälligen Bezahlung sind Einwendungen gegen Rechnungen durch den Kunden jedenfalls längstens innerhalb von 6 Monaten ab Rechnungsdatum durch gerichtliche Geltendmachung zu betreiben, ansonsten die entsprechende Forderung als anerkannt gilt und Einwendungen präkludiert sind. Auf diese Rechtsfolge wird der Kunde in der Rechnung hingewiesen. Ein ordnungsgemäß eingeleitetes Überprüfungsverfahren bei YESSS! schiebt den Ablauf dieser Frist auf.

11. ZUSTELLUNG
Der Kunde ist verpflichtet, Änderungen seiner Zustellanschrift oder Rechnungsanschrift YESSS! umgehend zur Kenntnis zu bringen. Bei Unterlassen dieser Mitteilung gelten Erklärungen als dem Kunden zugegangen, sofern sie an die zuletzt bekanntgegebene Zustelladresse oder betreffend Rechnungen und damit zusammenhängende Zahlungserinnerungen an die zuletzt bekannt gegebene Rechnungsanschrift versandt wurden. Erklärungen an YESSS! sind an den Firmensitz, der jeweils auf den Rechnungen ausgewiesen ist, zu versenden.

12. HAFTUNG
YESSS! haftet nicht für leichte Fahrlässigkeit; diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Personenschäden. Die Bestimmungen des PHG bleiben unberührt. Gegenüber Kunden, die nicht Verbraucher sind, ist die Ersatzpflicht für jedes schadensverursachende Ereignis gegenüber dem einzelnen Geschädigten mit EUR 1.000,– gegenüber der Gesamtheit der Geschädigten mit EUR 20.000,– begrenzt. Übersteigt der Gesamtschaden die Höchstgrenze, so verringern sich die Ersatzansprüche der einzelnen Geschädigten anteilsmäßig. Die Begrenzung der Ersatzpflicht gilt nicht für Personenschäden. Weiters ist gegenüber Kunden, die nicht Verbraucher iSd KSchG sind, die Haftung für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, verlorengegangene Daten, mittelbare und Folgeschäden sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter - sofern zwingendes Recht dem nicht entgegensteht - ausgeschlossen und eine allfällige Ersatzpflicht für jedes schadenverursachende Ergebnis mit EURO 1000,– beschränkt.

13. KUNDENDATEN, ÄNDERUNGEN
YESSS! speichert bei Vertragsabschluß folgende vom Kunden angegebenen Daten des Kunden (falls anwendbar): Firmenname, Firmenbuchnummer, Vorname(n), Familienname, Geschlecht, akademischer Grad, Geburtsdatum, Bankverbindungsdaten (zB Bankomatkartennummer, Kontonummer, kontoführendes Kreditinstitut), Adresse, Rechnungsanschrift, Teilnehmeranschlussnummer(n) und sonstige Kontaktinformationen für die Information, Beruf/ Branche, Telefaxnummer und E-Mail Adresse. Änderungen dieser Daten sind vom Kunden umgehend mitzuteilen. Diese Daten werden nach Beendigung der Rechtsbeziehung zum Teilnehmer gelöscht, sofern sie nicht noch benötigt werden, um Entgelte zu verrechnen, Beschwerden zu bearbeiten oder sonstige gesetzliche Verpflichtungen zu erfüllen. Auf Punkt I. 3. wird ausdrücklich verwiesen. Weitere Angaben des Kunden sind optional und dienen neben der Bonitätsprüfung ausschließlich Marketingaktivitäten von YESSS! mit dem Ziel, die angebotenen Dienste den Kundenwünschen entsprechend weiterzuentwickeln und die Kunden optimal zu betreuen. YESSS! ist betreffend Sprachtelefonie Wiederverkäufer von Kommunikationsdienstleistungen (Sprachtelefoniedienst mittels eines festen Telekommunikationsnetzes), die von Dritten direkt an den Kunden erbracht werden. Die Verbindungsdaten werden von diesen YESSS! zu Verfügung gestellt und von YESSS! ausschließlich zu Verrechnungszwecken verwendet; deren Löschung oder Anonymisierung erfolgt nach Ablauf der Frist, in der die Rechnung rechtlich angefochten oder der Anspruch auf Zahlung geltend gemacht werden kann (§99 TKG 2003).

14. KOMMUNIKATIONSDIENSTQUALITÄT
Vorübergehende Ausfälle im Netzwerk von YESSS! sowie Störeinflüsse aus anderen Netzen können nie vollkommen ausgeschlossen werden. YESSS! wird jedoch bemüht sein, solche Ausfälle minimal zu halten und schnellstmöglich zu beheben. Die Quallität der Dienste wird in ortsüblichem Maß geschuldet, bei Unterschreiten hat der Kunde Gewährleistungsansprüche entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen, für darüber hinausgehende Ansprüche aus dem Titel des Schadenersatzes siehe Punkt 13. Der Anspruch auf Entschädigung ist vom Kunden gegenüber YESSS! geltend zu machen, der Kunde hat bei der Überprüfung der Anspruchsvoraussetzungen durch YESSS! im notwendigen Maß mitzuwirken.

15. ÜBERTRAGUNG VON RECHTEN UND PFLICHTEN
Der Kunde ist nur mit Zustimmung von YESSS! berechtigt, seine Rechte und Pflichten zu übertragen bzw. zu ändern. Vergünstigungen oder sonstige Vorteile, die einem Kunden gewährt wurden, können nicht an einen Dritten übertragen oder in bar abgelöst werden. Dies gilt auch, wenn der Kunde seinen Tarif wechselt. Tarife können nur dann übertragen werden, sofern diese zum Zeitpunkt der Übertragung seitens YESSS! noch angeboten werden. Die YESSS! auferlegten Pflichten können an Dritte mit schuldbefreiender Wirkung übertragen werden, wenn der Kunde seine Zustimmung erteilt. Die Einholung einer Zustimmung ist dann nicht erforderlich, wenn die Übertragung durch YESSS! ohne schuldbefreiende Wirkung erfolgt.

16. ÄNDERUNGEN DER ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN, ENTGELTÄNDERUNG
Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedinugen sowie Entgeltänderungen werden durch Veröffentlichung im Amtsplatt zur Wiener Zeitung kundgemacht oder dem Kunden per SMS bzw. E-Mail mitgeteilt. Für den Kunden nicht ausschließlich begünstigende Änderungen gilt eine Kundmachungsfrist von 2 Monaten und erfolgt hierbei zumindest einen Monat vor Inkrafttreten der Änderung eine gesonderte Benachrichtigung über den wesentlichen Ihnhalt der Änderungen in geeigneter Form. Der Kunde ist bis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der ihn nicht ausschließlich begünstigenden Änderungen berechtigt, den Vertrag kostenlos zu kündigen (§25 Abs. 3 TKG 2003). Das Vertragsverhältnis endet diesfalls mit Wirksamwerden der Änderungen.

17. ANWENDBARES RECHT, GERICHTSSTAND
Dieses Vertragsverhältnis unterliegt österreichischem Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts. Für Kunden, die nicht Verbraucher im Sinne des KSchG sind, gilt als ausschließlicher Gerichtsstand Wien.

18. NOTRUFNUMMER
Es besteht innerhalb europäischer Telefon-Netze eine einheitliche Notrufnummer, diese lautet 112.


II.) DIENSTESPEZIFISCHE BEDINGUNGEN FÜR SPRACHTELEFONIEKUNDEN ÜBER EIN FESTES NETZ

1. LEISTUNGSUMFANG
YESSS! bietet öffentliche Telefondienste an, die von Dritten in Form eines Verbindungsnetzbetreibers angeboten werden, an Kunden, die als Teilnehmer eines anderen österreichischen Festnetzanbieters (Herkunftsnetz) über einen digitalen Anschluss verfügen. Diese Dienste können durch Wahl einer Betreiberauswahlnummer erreicht werden. Auf Wunsch des Kunden erfolgt auch die Freischaltung eines auf ihn angemeldeten Teilnehmeranschlusses durch YESSS! bzw. den Erbringer des Telekommunikationsdienstes zur Erbringung des Sprachtelefoniedienstes als Verbindungsnetzbetreiber, sofern mit dem Betreiber des Festnetzanschlusses ein entsprechender Zusammenschaltungsvertrag besteht. Die Freischaltung erfolgt durch den Betreiber des Festnetzanschlusses. Auf den Zeitpunkt der Freischaltung durch den Betreiber des Festnetzanschlusses hat YESSS! nicht alleine Einfluss. Die entsprechende Betreiberauswahlnummer für das Verbindungsnetz, dessen Leistungen durch YESSS! wiederverkauft werden, wird dem Kunden im Rahmen des Vertragsabschlusses mitgeteilt. Sollte sich diese ändern, wird dies dem Kunden mitgeteilt. Die Betreibervorauswahlnummer kann entweder bei jedem einzelnen Anruf vorgewählt (call by call) oder automatisch (preselection) voreingestellt werden. Die Freischaltung ist nur bei digitalen Anschlüssen möglich, die Freischaltung einzelner Nebenstellen hängt von der verwendeten Nebenstellenanlage ab und kann nicht garantiert werden. YESSS! trägt keine Verantwortung für das Herkunfts- oder Zielnetz und allenfalls darin auftretende Störungen, sofern das Verhalten der Betreiber dieser Netze nicht YESSS! zuzurechnen ist. Die vorübergehende Nichtverfügbarkeit von Diensten aufgrund technischer Störfälle stellt nicht automatisch eine Einstellung oder Reduktion von Diensten dar.

2. VOIP
YESSS! bietet weiters Voice-over-IP Telefonie über einen vom Kunden genutzten Internetanschluss (Breitband) an, wobei der Kunde sich gegenüber YESSS! durch Angabe einer Kundenkennung und eines Kundenpassworts identifiziert. Die Qualität des vom Kunden genutzten Internetanschlusses liegt nicht im Verantwortungsbereich von YESSS! Bei YESSS! VOIP-Anschlüssen erfolgt die Rechnungslegung ausschließlich in elektronischer Form. Ein Versand von gedruckten Rechnungen findet nicht statt.

3. ZUSTANDEKOMMEN UND DAUER DES VERTRAGSVERHÄLTNISSES
Die Annahme des Anbots durch YESSS! kann nach erfolgter Bonitätsprüfung durch Veranlassung der Freischaltung eines existierenden Festnetzanschlusses des Kunden erfolgen. YESSS! wird sich längstens binnen drei Werktagen nach Anbotslegung über die Annahme des Angebots erklären. Das Vertragsverhältnis wird auf unbestimmte Dauer abgeschlossen. Es kann von beiden Seiten unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zum nächstfolgenden Monatsende schriftlich aufgekündigt werden. Bei automatischer Vorwahl (Preselection) endet das Vertragsverhältnis jedenfalls bei auftragsgemäßer Aufhebung derselben durch den Betreiber des Festnetzanschlusses.

4. RUFNUMMERNANZEIGE
Die Anzeige der Rufnummer des anrufenden oder des angerufenen Teilnehmers wird von YESSS! entsprechend den vom Herkunftsnetz übermittelten Einstellungen durchgeführt. Wie weit diese Einstellungen vom Kunden beeinflusst werden können, hängt von den jeweiligen Geschäftsbedingungen des Betreibers des Herkunftsnetzes ab. Andere kundenspezifische Kundeneinstellungen im Herkunftsnetz (z.B. Auslandsperre) werden nicht übernommen und kommen bei der Inanspruchnahme des Verbindungsnetzes von YESSS! nicht zur Anwendung.


III.) DIENSTESPEZIFISCHE BEDINGUNGEN FÜR INTERNETKUNDEN

1. LEISTUNGSUMFANG
Diese Bedingungen regeln die Bereitstellung von entgeltlichen und unentgeltlichen internetspezifischen Dienstleistungen sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Lieferungen, insbesondere von Hard- und Software. Vorübergehende Geräteausfälle im Netzwerk von YESSS! sowie Störeinflüsse aus anderen Netzen können nie vollkommen ausgeschlossen werden. YESSS! ist jedoch bemüht, solche Ausfälle minimal zu halten und schnellstmöglich zu beheben. Vorübergehende Nichtverfügbarkeit von Diensten oder Verlust von gespeicherten Daten aufgrund technischer Störfälle stellen daher nicht automatisch eine Einstellung oder Reduktion von Diensten dar. YESSS! kann einen Ausfall eines Servers und einen daraus resultierenden Verlust von gespeicherten Daten nicht zur Gänze ausschließen. Dessen ungeachtet kann die Verfügbarkeit von Lieferungen und Leistungen in einem das verkehrsübliche Maß übersteigenden Umfang nicht garantiert werden, die Bestimmungen über Kommunikationsdienstquallität (Punkt. I. 14) gelten entsprechend. Es ist dem Kunden nicht gestattet, die zu Verfügung gestellten Internet-Dienstleistungen ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von YESSS! an Dritte weiterzuverkaufen oder in sonst einer Weise Dritten gegen Entgelt zu Verfügung zu stellen.

2. GEISTIGE EIGENTUMSRECHTE
Sämtliche Texte, Bilder, Grafiken, Sounddateien, Animationsdateien, Videodateien, sowie alle anderen von YESSS! zur Verfügung gestellten Inhalte und Daten unterliegen dem Urheberrecht, und anderen Immaterialgüterrechten von YESSS! oder Dritten. Diese dürfen weder für gewerbliche Zwecke noch für die Weiterverbreitung kopiert, verändert oder versendet werden. Durch die Nutzung von YESSS! erhält der Kunde eine nicht übertragbare und nicht ausschließliche Lizenz zur Benutzung der Software und der Dokumentation für die Dauer des Vertragsverhältnisses eingeräumt. Sonstige Rechte werden nicht erworben. Der Kunde darf keine Abänderungen, Konfigurationen oder Modifikationen durchführen, die Lizenz nicht an Dritte übertragen und nur auf einem PC verwenden. Vom Urheber mitgeteilte Nutzungsbestimmungen oder Lizenzregelungen sind einzuhalten. Die Nutzungsmöglichkeit und Verfügbarkeit der angeschlossenen bzw. zugänglichen Datenbanken oder Dienste von Drittanbietern richtet sich nach den von den Drittanbietern gestellten Bedingungen und Betriebszeiten.

3. ZUSTANDEKOMMEN, DAUER DES VERTRAGSVERHÄLTNISSES, SPERRE
Das Vertragsverhältnis zwischen YESSS! und dem Kunden kommt, sofern im einzelnen nicht anders vereinbart, durch die erstmalige Registrierung zustande, sofern eine Freischaltung durch YESSS! binnen 3 Werktagen erfolgt. Das Vertragsverhältnis wird auf unbestimmte Dauer abgeschlossen. Es kann von beiden Seiten, wenn nicht anders vereinbart, unter Einhaltung einer Frist von einem Monat (Eingang der Kündigung beim Empfänger) aufgekündigt werden. Beide Vertragspartner sind weiters zur jederzeitigen und fristlosen Aufkündigung bzw. ist YESSS! unter entsprechender Benachrichtigung des Kunden zur Sperre des gesamten Dienstangebotes oder einzelner Dienste berechtigt, wenn eine Fortführung des Vertragsverhältnisses unzumutbar wäre. Dies ist jedenfalls der Fall, wenn der Kunde
• die von YESSS! zur Verfügung gestellten Dienste zur Begehung von gerichtlich strafbaren Handlungen oder zu belästigenden Aussendungen (ungebetenes Werben, aggressives Direct Mailing, Internet Spamming, Broadcasting oder ähnliches) verwendet. YESSS! ist bereits bei vorprozessualer Geltendmachung eines Unterlassungsanspruches durch einen Dritten berechtigt, den Dienst bis zu endgültigen Klärung zu sperren.
• das Service in einer sonstigen schädigenden Weise (z.B. durch Hacken) nützt oder die Software weiterverkauft;
• gegen eine wesentliche Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstößt;
• die E-Mailfunktion mehr als 3 Monate, bzw. den Internetzugang bzw. die Homepagefunktion über mehr als 12 Monate nicht benützt. YESSS! ist in einem derartigen Fall berechtigt, enthaltene Mails bzw. Daten zu löschen;
• trotz Aufforderung zur Entfernung weiterhin ein störendes oder nicht zugelassenes technisches Gerät verwendet und hierdurch eine Beeinträchtigung anderer Nutzer oder eine Gefährdung von Personen verursacht. Sofern tunlich, wird YESSS! dem Kunden die Sperre unter Gewährung einer angemessenen Nachfrist vorerst androhen.

4. EINHALTUNG VON RECHTSVORSCHRIFTEN
Der Kunde verpflichtet sich, alle einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen insbesondere bei Abfrage, Speicherung, Übermittlung, Verbreitung und Darstellung bestimmter Inhalte, einzuhalten. Dies gilt insbesondere für das Telekommunikationsgesetz in der jeweils gültigen Fassung. Ausdrücklich hingewiesen wird auf die einschlägigen Bestimmungen des Strafgesetzbuches, des Pornografie-, des Verbots-, des Medien- und des Urheberrechtsgesetzes, des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb, sowie auf die Persönlichkeitsrechte nach Zivil und Strafrecht, wonach die Übermittlung, Verbreitung und Ausstellung bestimmter Inhalte gesetzlichen Beschränkungen unterliegt. Der Kunde verpflichtet sich, diese Rechtsvorschriften zu beachten und gegenüber jedermann die alleinige Verantwortung für deren Einhaltung zu übernehmen. Verboten ist insbesondere auch jede Nachrichtenübermittlung, welche die öffentliche Ordnung und Sicherheit oder die Sittlichkeit gefährdet, oder eine grobe Belästigung anderer Benutzer zur Folge hat oder haben könnte. Der Kunde ist für die von ihm übermittelten Inhalte verantwortlich. Gleiches gilt wenn der Kunde Informationen oder Daten zur Verfügung stellt, die durch Dritte abrufbar sind. Der Kunde verpflichtet sich darüber hinaus, bei Erlangung eines Domainnamens fremde Kennzeichenrechte (z.B. Namensrecht, Markenrecht etc.) oder sonstige Schutzrechte anzuerkennen. Im übrigen unterwirft sich der Kunde hinsichtlich „illegaler oder schädigender Inhalte“ dem Verhaltensstandard, welchem sich Internet-Nutzer weltweit freiwillig unterwerfen. Stellt der Kunde Informationen oder Daten zur Verfügung, die durch Dritte abrufbar sind, ist er Medieninhaber nach dem Mediengesetz und hat ein Impressum zu erstellen, welches gut sichtbar Namen und Anschrift enthält.

5. VERRECHNUNG
Neben einem allfälligen Entgelt für die internetspezifischen Dienstleistungen können zusätzlich Telefongebühren anfallen. Die Verrechnung dieser Telefongebühren erfolgt durch den jeweiligen Telekommunikationsbetreiber zu den jeweils gültigen Tarifen. Der Abruf von Drittanbieterdiensten kann kostenpflichtig sein. Diese Kosten werden direkt vom Drittanbieter in Rechnung gestellt. Auf Punkt I.3. wird verwiesen.


Stand: 01.12.2006