|
Unsere
Allgemeinen Geschäftsbedingungen als PDF
->Unsere AGB's können Sie hier als PDF downloaden
Unsere Entgeltübersicht
als PDF
->Unsere Entgelte können Sie hier als PDF downloaden
Acrobar Reader für PDF
->Den kostenlosen Acrobar Reader von Adobe können
Sie hier downloaden
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
DER YESSS! TELEKOMMUNIKATION GMBH FÜR FESTNETZ
Die YESSS! Telekommunikation
GmbH (im folgenden kurz „YESSS!“ genannt) erbringt
Ihre Leistungen im Bereich der Festnetz- und Internettelefonie
(sowie hinsichtlich der Allgemeinen Bestimmungen auch subsidiär
geltend im Bereich der Mobiltelefonie im Rahmen der YESSS! Vertragsoption)
gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und
gemäß den jeweils gültigen Tarifbestimmungen.
I.) ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
1. LEISTUNGSUMFANG
Das Dienstangebot von YESSS! ist der jeweils gültigen Liste
der angebotenen Dienste zu entnehmen, die bei YESSS! sowie deren
Vertriebspartnern aufliegen bzw. im Internet unter www.yesss.at
abrufbar sind.
2. ZUSTANDEKOMMEN DES VERTRAGSVERHÄLTNISSES
Das Vertragsverhältnis zwischen YESSS! und dem Kunden kommt
durch schriftliche Anbotstellung des Kunden unter ausschließlicher
Verwendung der von YESSS! zur Verfügung gestellten und bei
den jeweiligen Vertriebspartnern von YESSS! aufliegenden Formulare
(Serviceanträge) und durch Annahme dieses Anbots durch YESSS!
zustande. YESSS! kann das Anbot für den jeweiligen Dienst
unter Berücksichtigung der dienstespezifischen Bedingungen
ablehnen, insbesondere wenn
• begründete Zweifel betreffend die Identität des
Kunden bestehen;
• begründeter Verdacht des derzeitigen oder zukünftigen
Missbrauches vorliegt;
• der Kunde minderjährig oder offensichtlich geschäftsunfähig
ist und keine schriftliche Genehmigung des gesetzlichen Vertreters
vorliegt;
• offene Forderungen gegen den Kunden aus einem50 früheren
oder noch aufrechten Vertragsverhältnis bestehen;
• die Bonitätsauskunft (siehe Punkt I. 3.) negativ ausfällt.
Die Annahme des Anbots durch YESSS! für den jeweiligen Dienst
erfolgt gemäß den unten angeführten dienstespezifischen
Bedingungen.
3. BONITÄTSPRÜFUNG
Der Kunde erklärt sein Einverständnis mit einer Überprüfung
seiner Bonität durch Anfragen bei behördlich befugten
Kreditschutzverbänden, Kreditinstituten und Auskunfteien.
YESSS! behält sich vor, bei begründeten Zweifeln an der
Bonität des Kunden die zur Verfügung gestellten Dienste
gegenüber dem Anbot einzuschränken, beziehungsweise von
der Vorlage weiterer Nachweise oder der Erbringung sonstiger Sicherheitsleistungen
abhängig zu machen (z.B. Vorliegen einer Bankverbindung in Österreich,
etc.) oder ganz abzulehnen. Der Kunde erklärt seine ausdrückliche
Zustimmung, dass seine Stammdaten gemäß § 92 (3)
Z 3 Telekommunikationsgesetz 2003 (TKG 2003) im Rahmen der Bestimmungen
des Datenschutzgesetzes (DSG 2000) in den jeweils gültigen
Fassungen zum Zwecke der Bonitätsprüfung an die behördlich
befugten Kreditschutzverbände und Kreditinstitute übermittelt
werden. Diese Zustimmung kann jederzeit wiederrufen werden.
4. ENTGELTE, ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Die Entgelte für die zur Verfügung gestellten Dienste
sind der jeweils gültigen YESSS! Entgeltübersicht zu
entnehmen, die insbesondere bei YESSS! und deren Vertriebspartnern
aufliegt bzw. im Internet unter www.yesss.at abrufbar ist. Bei
Zustandekommen des Vertrages gemäß Punkt I.2. kann ein
einmaliges Aktivierungsentgelt in jeweils gültiger Höhe
verrechnet werden. YESSS! ist berechtigt, bei Inanspruchnahme verschiedener
Leistungen dem Kunden für sämtliche derart erbrachten
Leistungen pro Rechnungszyklus eine Gesamtrechnung zu legen bzw.
abhängig von der Höhe der angefallenen Entgelte die Leistungen
erst nach Ablauf von mehr als einem Rechnungszyklus in Rechnung
zu stellen. Die Zahlung der fälligen Entgelte durch den Kunden
kann durch Bankeinzugsermächtigung oder mittels Erlagschein
ausschließlich auf Konten erfolgen, die in der von YESSS! übermittelten
Rechnung angegeben sind. (Teil)Zahlungen werden im Zweifel jeweils
auf die älteste Schuld angerechnet. Wählt der Kunde nicht
die Bankeinzugsermächtigung bzw. erfolgt eine Umstellung auf
Erlagschein, ist YESSS! aufgrund des damit verbundenen Mehraufwandes
berechtigt, ein Bearbeitungsentgelt pro Rechnung zu verrechnen,
wobei die Höhe des Bearbeitungsentgeltes der jeweils gültigen
YESSS! Entgeltübersicht zu entnehmen ist. Wird bei Erlagscheinzahlung
nicht der Originalbeleg verwendet und keine Verrechnungsnummer
angegeben und damit eine Zuordnung erheblich erschwert oder sogar
unmöglich gemacht, so tritt die schuldbefreiende Wirkung erst
mit der richtigen Zuordnung ein. Wählt der Kunde die Bankeinzugsermächtigung
und kann diese aus Gründen, die YESSS! nicht zu vertreten
hat, nicht durchgeführt werden, behält sich YESSS! das
Recht vor, die Zahlungsart für diesen Kunden bis auf weiteres
auf Erlagschein umzustellen und wird der Kunde darüber entsprechend
informiert. Eine neuerliche Zahlung mittels Bankeinzug ist vom
Kunden zu beantragen. YESSS! ist in einem solchen Fall berechtigt,
ein Bearbeitungsentgelt (pro Rechnung) sowie allfällige und
YESSS! durch Dritte in Rechnung gestellte Rücklastspesen dem
Kunden in Rechnung zu stellen.
Eine Aufrechnung ist für Kunden, welche Unternehmer iSd KSchG
sind, unzulässig, sofern die Geltendmachung der sonst aufzurechnenden
Ansprüche durch den Kunden in einem gesonderten Verfahren
nicht ausgeschlossen ist. Ist der Vertragspartner ein Verbraucher
iSd KSchG, so ist die Aufrechnung nur für jene Gegenforderungen
zulässig, welche im rechtlichen Zusammenhang mit der Verbindlichkeit
des Verbrauchers stehen, gerichtlich festgestellt oder von YESSS!
anerkannt worden sind, sowie für den Fall der Zahlungsunfähigkeit
von YESSS!.
5. VORAUSZAHLUNG, KREDITGRENZE
YESSS! räumt dem Kunden bei entsprechender Bonität die
Möglichkeit ein, Leistungen aus dem gegenständlichen
Vertragsverhältnis bis zur von YESSS! festgelegten Kreditgrenze
in Anspruch zu nehmen. Die Kreditgrenze beträgt, sofern nichts
anderes vereinbart ist, EUR 150,– für Sprachtelefoniedienstleistungen
und EUR 750,– für ISP-Dienstleistungen an ausstehenden
Entgelten und kann im Einzelfall bei guter Bonität erhöht
bzw. bei schlechter Bonität verringert oder zur Gänze
ausgeschlossen werden. Bei Überschreiten der Kreditgrenze
behält sich YESSS! im Einzelfall das Recht vor, das Dienstangebot
bis zur Bezahlung des nächstfälligen Rechnungsbetrages
einzuschränken und/oder von einer Vorauszahlung in angemessener
Höhe abhängig zu machen, der Kunde wird bei Sperre entsprechend
informiert.
6. FÄLLIGKEIT
Periodische Entgelte sind jeweils im Vorhinein fällig. Die
entsprechende Rechnungslegung durch YESSS! kann bis zu drei Monate
im Voraus erfolgen. Leistungsabhängige Einzelentgelte können
sofort nach Leistungserbringung durch Rechnungslegung fällig
gestellt werden. Punkt I.5. bleibt davon unberührt. YESSS!
wird die Rechnungslegung in regelmäßigen Abständen,
mindestens jedoch alle 3 Monate, vornehmen. Ein Rechtsanspruch
des Kunden auf Einreihung in einen bestimmten Rechnungszyklus besteht
nicht. Fällige Entgelte sind binnen acht Tagen nach Zugang
der Rechnung zu bezahlen.
7. MAHNUNG UND EINBRINGLICHMACHUNG
Bei Zahlungsverzug wird von YESSS! eine Mahnung versandt. Hiefür
werden Mahnspesen gemäß der jeweils gültigen YESSS!
Entgeltübersicht in Rechnung gestellt, welche sofort fällig
werden. Weiters behält sich YESSS! das Recht vor, in diesem
Fall Verzugszinsen in der Höhe von 5 % über dem Leitzinssatz
der EZB (Europäische Zentralbank) p. a., zumindest jedoch
10 % p.a. zu verrechnen und sofort fällig zu stellen. YESSS!
behält sich ausdrücklich vor, die Einbringlichmachung
von Forderungen nach erfolgloser Mahnung an Inkassoinstitute bzw.
an Rechtsanwälte zu übergeben. Der in Zahlungsverzug
befindliche Kunde ist verpflichtet, die zur zweckentsprechenden
Rechtsverfolgung notwendigen Kosten (Inkassogebühren, Rechtsanwaltskosten,
etc.) nach Maßgabe der jeweils gültigen Tarife zu ersetzen.
8. DAUER DES VERTRAGSVERHÄLTNISSES, KÜNDIGUNG,
SPERRE
Die Dauer und die ordentliche Kündigung des jeweiligen Vertragsverhältnisses
sowie die Sperre des Dienstangebotes oder von einzelnen Diensten
ist, sofern nicht im einzelnen anders vereinbart, den unten angeführten
dienstespezifischen Bedingungen zu entnehmen. Sollte eine Mindestvertragsdauer
vereinbart sein, so ist der Kunde nicht berechtigt den Vertrag
vor Ablauf dieser Dauer ordentlich zu kündigen. Beide Vertragspartner
sind zur jederzeitigen und fristlosen schriftlichen Beendigung
bzw. ist YESSS! vorab auch zur Sperre des gesamten Dienstangebotes
oder einzelner Dienste berechtigt, wenn eine Fortführung des
Vertragsverhältnisses aus wichtigem Grund unzumutbar wäre.
Dies ist insbesondere der Fall, wenn der Kunde
• bei Anbotslegung falsche Angaben gemacht hat;
• nach erfolgter Mahnung unter Androhung der Sperre des Dienstangebots
mit der Bezahlung von Kommunikationsdienstleistungen mehr als 2
weitere Wochen in Verzug ist;
• die Vorauszahlung gemäß Punkt I.5 nicht innerhalb
einer Frist von 2 Wochen erbracht wird;
• gegen eine wesentliche Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
verstößt;
• die von YESSS! zur Verfügung gestellten Dienste zur
Begehung von gerichtlich strafbaren Handlungen oder zu belästigenden
Anrufen verwendet;
• trotz Aufforderung zur Entfernung unter Setzung einer angemessenen
Nachfrist weiterhin ein störendes oder nicht zugelassenes
Endgerät verwendet und hierdurch eine Beeinträchtigung
anderer Nutzer oder eine Gefährdung von Personen verursacht;
• ein Insolvenzverfahren gegen den Kunden eröffnet und
der Masseverwalter nicht binnen angemessener Frist in den Vertrag
unter Sicherstellung eingetreten ist oder das Insolvenzverfahren
mangels Masse abgewiesen wird. Sollte YESSS! aus wichtigem Grund
das Vertragsverhältnis auflösen oder endet das Vertragsverhältnis
auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden vor Ablauf einer vereinbarten
Mindestvertragsdauer, so ist YESSS! berechtigt, etwaige noch ausstehende
monatliche Grundentgelte bis zum Ablauf der vereinbarten Mindestvertragsdauer
sofort fällig zu stellen und zu verrechnen. Die Aufhebung
einer erfolgten Sperre kann nach Wegfall des Sperrgrundes durch
YESSS! oder über Antrag des Kunden erfolgen und ist kostenpflichtig.
Die entsprechende Freischaltgebühr ist der jeweils gültigen
YESSS! Entgeltübersicht zu entnehmen. YESSS! behält sich
das Recht vor, bei einer berechtigten Sperre den entstandenen Aufwand
bzw. Schaden vom Kunden zu fordern. Der Tod des Kunden führt
zum sofortigen Ende des Vertragsverhältnisses. Bis zum Eingang
der Mitteilung des Todes des Kunden haften der Nachlass, bzw. die
Erben für allfällige ausstehende Forderungen.
9. ÜBERPRÜFUNG VON
ENTGELTEN, DURCHSCHNITTSPAUSCHALE
Bezweifelt der Kunde die Richtigkeit einer Rechnung, so kann er
schriftlich binnen 4 Wochen ab Zugang der Rechnung eine Überprüfung
der Richtigkeit des vorgeschriebenen Betrages verlangen, wodurch
die Fälligkeit des angezweifelten Rechnungsbetrages aufgeschoben
wird. Spätere Überprüfungsanträge hemmen die
Fälligkeit nicht. YESSS! wird bei fristgerechten Einwendungen
eine Überprüfung der Rechnung vornehmen und dem Kunden
das Ergebnis schriftlich mitteilen. War die Rechnung ursprünglich
richtig, tritt mit der entsprechenden Mitteilung an den Kunden
die Fälligkeit der Forderung ein. YESSS! behält sich
das Recht vor, bei Missbrauch dieser Bestimmung auf der ursprünglichen
Fälligkeit zu beharren. Der Kunde hat die Möglichkeit,
auch nach Erhalt einer Mitteilung über die Richtigkeit einer
Rechnung, bei der Regulierungsbehörde (Rundfunk und Telekom
Regulierungs-GmbH, diese behandelt auch sonstige telekommunikationsrechtliche
Beschwerden) entsprechend den von der Regulierungsbehörde
erlassenen Richtlinien für die Durchführung des in § 122
Abs. 1 TKG 2003 vorgesehenen Verfahrens ein Streitschlichtungsverfahren
einzuleiten. Kommt es dadurch zu einem Aufschub der Fälligkeit,
wird der Durchschnitt der letzten drei Rechnungsbeträge sofort
fällig gestellt. Sofern sich herausstellt, dass dadurch zuviel
eingehoben wurde, wird der Differenzbetrag dem Kunden samt gesetzlichen
Zinsen ab Inkassotag rückerstattet. Sollte bei der Überprüfung
ein Fehler festgestellt werden, der sich zum Nachteil des Kunden
ausgewirkt haben könnte und ist das richtige Entgelt nicht
mehr ermittelbar, ist YESSS! berechtigt, für den betreffenden
Zeitraum eine Pauschale in Rechnung zu stellen, die auf dem durchschnittlichen
Ausmaß der Inanspruchnahme der Dienste durch den Kunden basiert.
10. GERICHTLICHE GELTENDMACHUNG VON EINWENDUNGEN
Ungeachtet einer allfälligen Bezahlung sind Einwendungen gegen
Rechnungen durch den Kunden jedenfalls längstens innerhalb
von 6 Monaten ab Rechnungsdatum durch gerichtliche Geltendmachung
zu betreiben, ansonsten die entsprechende Forderung als anerkannt
gilt und Einwendungen präkludiert sind. Auf diese Rechtsfolge
wird der Kunde in der Rechnung hingewiesen. Ein ordnungsgemäß eingeleitetes Überprüfungsverfahren
bei YESSS! schiebt den Ablauf dieser Frist auf.
11. ZUSTELLUNG
Der Kunde ist verpflichtet, Änderungen seiner Zustellanschrift
oder Rechnungsanschrift YESSS! umgehend zur Kenntnis zu bringen.
Bei Unterlassen dieser Mitteilung gelten Erklärungen als dem
Kunden zugegangen, sofern sie an die zuletzt bekanntgegebene Zustelladresse
oder betreffend Rechnungen und damit zusammenhängende Zahlungserinnerungen
an die zuletzt bekannt gegebene Rechnungsanschrift versandt wurden.
Erklärungen an YESSS! sind an den Firmensitz, der jeweils
auf den Rechnungen ausgewiesen ist, zu versenden.
12. HAFTUNG
YESSS! haftet nicht für leichte Fahrlässigkeit; diese Haftungsbeschränkung
gilt nicht für Personenschäden. Die Bestimmungen des PHG bleiben unberührt.
Gegenüber Kunden, die nicht Verbraucher sind, ist die Ersatzpflicht für
jedes schadensverursachende Ereignis gegenüber dem einzelnen Geschädigten
mit EUR 1.000,– gegenüber der Gesamtheit der Geschädigten mit
EUR 20.000,– begrenzt. Übersteigt der Gesamtschaden die Höchstgrenze,
so verringern sich die Ersatzansprüche der einzelnen Geschädigten anteilsmäßig.
Die Begrenzung der Ersatzpflicht gilt nicht für Personenschäden. Weiters
ist gegenüber Kunden, die nicht Verbraucher iSd KSchG sind, die Haftung
für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, verlorengegangene Daten,
mittelbare und Folgeschäden sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter
- sofern zwingendes Recht dem nicht entgegensteht - ausgeschlossen und eine allfällige
Ersatzpflicht für jedes schadenverursachende Ergebnis mit EURO 1000,– beschränkt.
13. KUNDENDATEN, ÄNDERUNGEN
YESSS! speichert bei Vertragsabschluß folgende vom Kunden
angegebenen Daten des Kunden (falls anwendbar): Firmenname, Firmenbuchnummer,
Vorname(n), Familienname, Geschlecht, akademischer Grad, Geburtsdatum,
Bankverbindungsdaten (zB Bankomatkartennummer, Kontonummer, kontoführendes
Kreditinstitut), Adresse, Rechnungsanschrift, Teilnehmeranschlussnummer(n)
und sonstige Kontaktinformationen für die Information, Beruf/
Branche, Telefaxnummer und E-Mail Adresse. Änderungen dieser
Daten sind vom Kunden umgehend mitzuteilen. Diese Daten werden
nach Beendigung der Rechtsbeziehung zum Teilnehmer gelöscht,
sofern sie nicht noch benötigt werden, um Entgelte zu verrechnen,
Beschwerden zu bearbeiten oder sonstige gesetzliche Verpflichtungen
zu erfüllen. Auf Punkt I. 3. wird ausdrücklich verwiesen.
Weitere Angaben des Kunden sind optional und dienen neben der Bonitätsprüfung
ausschließlich Marketingaktivitäten von YESSS! mit dem
Ziel, die angebotenen Dienste den Kundenwünschen entsprechend
weiterzuentwickeln und die Kunden optimal zu betreuen. YESSS! ist
betreffend Sprachtelefonie Wiederverkäufer von Kommunikationsdienstleistungen
(Sprachtelefoniedienst mittels eines festen Telekommunikationsnetzes),
die von Dritten direkt an den Kunden erbracht werden. Die Verbindungsdaten
werden von diesen YESSS! zu Verfügung gestellt und von YESSS!
ausschließlich zu Verrechnungszwecken verwendet; deren Löschung
oder Anonymisierung erfolgt nach Ablauf der Frist, in der die Rechnung
rechtlich angefochten oder der Anspruch auf Zahlung geltend gemacht
werden kann (§99 TKG 2003).
14. KOMMUNIKATIONSDIENSTQUALITÄT
Vorübergehende Ausfälle im Netzwerk von YESSS! sowie
Störeinflüsse aus anderen Netzen können nie vollkommen
ausgeschlossen werden. YESSS! wird jedoch bemüht sein, solche
Ausfälle minimal zu halten und schnellstmöglich zu beheben.
Die Quallität der Dienste wird in ortsüblichem Maß geschuldet,
bei Unterschreiten hat der Kunde Gewährleistungsansprüche
entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen, für darüber
hinausgehende Ansprüche aus dem Titel des Schadenersatzes
siehe Punkt 13. Der Anspruch auf Entschädigung ist vom Kunden
gegenüber YESSS! geltend zu machen, der Kunde hat bei der Überprüfung
der Anspruchsvoraussetzungen durch YESSS! im notwendigen Maß mitzuwirken.
15. ÜBERTRAGUNG VON RECHTEN
UND PFLICHTEN
Der Kunde ist nur mit Zustimmung von YESSS! berechtigt, seine
Rechte und Pflichten zu übertragen bzw. zu ändern. Vergünstigungen
oder sonstige Vorteile, die einem Kunden gewährt wurden, können
nicht an einen Dritten übertragen oder in bar abgelöst
werden. Dies gilt auch, wenn der Kunde seinen Tarif wechselt. Tarife
können nur dann übertragen werden, sofern diese zum Zeitpunkt
der Übertragung seitens YESSS! noch angeboten werden. Die
YESSS! auferlegten Pflichten können an Dritte mit schuldbefreiender
Wirkung übertragen werden, wenn der Kunde seine Zustimmung
erteilt. Die Einholung einer Zustimmung ist dann nicht erforderlich,
wenn die Übertragung durch YESSS! ohne schuldbefreiende Wirkung
erfolgt.
16. ÄNDERUNGEN DER ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN,
ENTGELTÄNDERUNG
Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedinugen
sowie Entgeltänderungen werden durch Veröffentlichung
im Amtsplatt zur Wiener Zeitung kundgemacht oder dem Kunden per
SMS bzw. E-Mail mitgeteilt. Für den Kunden nicht ausschließlich
begünstigende Änderungen gilt eine Kundmachungsfrist
von 2 Monaten und erfolgt hierbei zumindest einen Monat vor Inkrafttreten
der Änderung eine gesonderte Benachrichtigung über den
wesentlichen Ihnhalt der Änderungen in geeigneter Form. Der
Kunde ist bis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der ihn nicht ausschließlich
begünstigenden Änderungen berechtigt, den Vertrag kostenlos
zu kündigen (§25 Abs. 3 TKG 2003). Das Vertragsverhältnis
endet diesfalls mit Wirksamwerden der Änderungen.
17. ANWENDBARES RECHT, GERICHTSSTAND
Dieses Vertragsverhältnis unterliegt österreichischem
Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts.
Für Kunden, die nicht Verbraucher im Sinne des KSchG sind,
gilt als ausschließlicher Gerichtsstand Wien.
18. NOTRUFNUMMER
Es besteht innerhalb europäischer Telefon-Netze eine einheitliche
Notrufnummer, diese lautet 112.
II.) DIENSTESPEZIFISCHE BEDINGUNGEN
FÜR SPRACHTELEFONIEKUNDEN ÜBER
EIN FESTES NETZ
1. LEISTUNGSUMFANG
YESSS! bietet öffentliche Telefondienste an, die von Dritten
in Form eines Verbindungsnetzbetreibers angeboten werden, an Kunden,
die als Teilnehmer eines anderen österreichischen Festnetzanbieters
(Herkunftsnetz) über einen digitalen Anschluss verfügen.
Diese Dienste können durch Wahl einer Betreiberauswahlnummer
erreicht werden. Auf Wunsch des Kunden erfolgt auch die Freischaltung
eines auf ihn angemeldeten Teilnehmeranschlusses durch YESSS! bzw.
den Erbringer des Telekommunikationsdienstes zur Erbringung des
Sprachtelefoniedienstes als Verbindungsnetzbetreiber, sofern mit
dem Betreiber des Festnetzanschlusses ein entsprechender Zusammenschaltungsvertrag
besteht. Die Freischaltung erfolgt durch den Betreiber des Festnetzanschlusses.
Auf den Zeitpunkt der Freischaltung durch den Betreiber des Festnetzanschlusses
hat YESSS! nicht alleine Einfluss. Die entsprechende Betreiberauswahlnummer
für das Verbindungsnetz, dessen Leistungen durch YESSS! wiederverkauft
werden, wird dem Kunden im Rahmen des Vertragsabschlusses mitgeteilt.
Sollte sich diese ändern, wird dies dem Kunden mitgeteilt.
Die Betreibervorauswahlnummer kann entweder bei jedem einzelnen
Anruf vorgewählt (call by call) oder automatisch (preselection)
voreingestellt werden. Die Freischaltung ist nur bei digitalen
Anschlüssen möglich, die Freischaltung einzelner Nebenstellen
hängt von der verwendeten Nebenstellenanlage ab und kann nicht
garantiert werden. YESSS! trägt keine Verantwortung für
das Herkunfts- oder Zielnetz und allenfalls darin auftretende Störungen,
sofern das Verhalten der Betreiber dieser Netze nicht YESSS! zuzurechnen
ist. Die vorübergehende Nichtverfügbarkeit von Diensten
aufgrund technischer Störfälle stellt nicht automatisch
eine Einstellung oder Reduktion von Diensten dar.
2. VOIP
YESSS! bietet weiters Voice-over-IP Telefonie über
einen vom Kunden genutzten Internetanschluss (Breitband) an, wobei
der Kunde sich gegenüber YESSS! durch Angabe einer Kundenkennung
und eines Kundenpassworts identifiziert. Die Qualität des
vom Kunden genutzten Internetanschlusses liegt nicht im Verantwortungsbereich
von YESSS! Bei YESSS! VOIP-Anschlüssen erfolgt die Rechnungslegung
ausschließlich in elektronischer Form. Ein Versand von gedruckten
Rechnungen findet nicht statt.
3. ZUSTANDEKOMMEN UND DAUER
DES VERTRAGSVERHÄLTNISSES
Die Annahme des Anbots durch YESSS! kann nach erfolgter Bonitätsprüfung
durch Veranlassung der Freischaltung eines existierenden Festnetzanschlusses
des Kunden erfolgen. YESSS! wird sich längstens binnen drei
Werktagen nach Anbotslegung über die Annahme des Angebots
erklären. Das Vertragsverhältnis wird auf unbestimmte
Dauer abgeschlossen. Es kann von beiden Seiten unter Einhaltung
einer Frist von einem Monat zum nächstfolgenden Monatsende
schriftlich aufgekündigt werden. Bei automatischer Vorwahl
(Preselection) endet das Vertragsverhältnis jedenfalls bei
auftragsgemäßer Aufhebung derselben durch den Betreiber
des Festnetzanschlusses.
4. RUFNUMMERNANZEIGE
Die Anzeige der Rufnummer des anrufenden oder des angerufenen
Teilnehmers wird von YESSS! entsprechend den vom Herkunftsnetz übermittelten
Einstellungen durchgeführt. Wie weit diese Einstellungen vom
Kunden beeinflusst werden können, hängt von den jeweiligen
Geschäftsbedingungen des Betreibers des Herkunftsnetzes ab.
Andere kundenspezifische Kundeneinstellungen im Herkunftsnetz (z.B.
Auslandsperre) werden nicht übernommen und kommen bei der
Inanspruchnahme des Verbindungsnetzes von YESSS! nicht zur Anwendung.
III.) DIENSTESPEZIFISCHE BEDINGUNGEN
FÜR INTERNETKUNDEN
1. LEISTUNGSUMFANG
Diese Bedingungen regeln die Bereitstellung von entgeltlichen und
unentgeltlichen internetspezifischen Dienstleistungen sowie alle
damit im Zusammenhang stehenden Lieferungen, insbesondere von Hard-
und Software. Vorübergehende Geräteausfälle im Netzwerk
von YESSS! sowie Störeinflüsse aus anderen Netzen können
nie vollkommen ausgeschlossen werden. YESSS! ist jedoch bemüht,
solche Ausfälle minimal zu halten und schnellstmöglich
zu beheben. Vorübergehende Nichtverfügbarkeit von Diensten
oder Verlust von gespeicherten Daten aufgrund technischer Störfälle
stellen daher nicht automatisch eine Einstellung oder Reduktion
von Diensten dar. YESSS! kann einen Ausfall eines Servers und einen
daraus resultierenden Verlust von gespeicherten Daten nicht zur
Gänze ausschließen. Dessen ungeachtet kann die Verfügbarkeit
von Lieferungen und Leistungen in einem das verkehrsübliche
Maß übersteigenden Umfang nicht garantiert werden, die
Bestimmungen über Kommunikationsdienstquallität (Punkt.
I. 14) gelten entsprechend. Es ist dem Kunden nicht gestattet,
die zu Verfügung gestellten Internet-Dienstleistungen ohne
ausdrückliche schriftliche Zustimmung von YESSS! an Dritte
weiterzuverkaufen oder in sonst einer Weise Dritten gegen Entgelt
zu Verfügung zu stellen.
2. GEISTIGE EIGENTUMSRECHTE
Sämtliche Texte, Bilder, Grafiken, Sounddateien, Animationsdateien,
Videodateien, sowie alle anderen von YESSS! zur Verfügung
gestellten Inhalte und Daten unterliegen dem Urheberrecht, und
anderen Immaterialgüterrechten von YESSS! oder Dritten. Diese
dürfen weder für gewerbliche Zwecke noch für die
Weiterverbreitung kopiert, verändert oder versendet werden.
Durch die Nutzung von YESSS! erhält der Kunde eine nicht übertragbare
und nicht ausschließliche Lizenz zur Benutzung der Software
und der Dokumentation für die Dauer des Vertragsverhältnisses
eingeräumt. Sonstige Rechte werden nicht erworben. Der Kunde
darf keine Abänderungen, Konfigurationen oder Modifikationen
durchführen, die Lizenz nicht an Dritte übertragen und
nur auf einem PC verwenden. Vom Urheber mitgeteilte Nutzungsbestimmungen
oder Lizenzregelungen sind einzuhalten. Die Nutzungsmöglichkeit
und Verfügbarkeit der angeschlossenen bzw. zugänglichen
Datenbanken oder Dienste von Drittanbietern richtet sich nach den
von den Drittanbietern gestellten Bedingungen und Betriebszeiten.
3. ZUSTANDEKOMMEN, DAUER DES
VERTRAGSVERHÄLTNISSES, SPERRE
Das Vertragsverhältnis zwischen YESSS! und dem Kunden kommt,
sofern im einzelnen nicht anders vereinbart, durch die erstmalige
Registrierung zustande, sofern eine Freischaltung durch YESSS!
binnen 3 Werktagen erfolgt. Das Vertragsverhältnis wird auf
unbestimmte Dauer abgeschlossen. Es kann von beiden Seiten, wenn
nicht anders vereinbart, unter Einhaltung einer Frist von einem
Monat (Eingang der Kündigung beim Empfänger) aufgekündigt
werden. Beide Vertragspartner sind weiters zur jederzeitigen und
fristlosen Aufkündigung bzw. ist YESSS! unter entsprechender
Benachrichtigung des Kunden zur Sperre des gesamten Dienstangebotes
oder einzelner Dienste berechtigt, wenn eine Fortführung des
Vertragsverhältnisses unzumutbar wäre. Dies ist jedenfalls
der Fall, wenn der Kunde
• die von YESSS! zur Verfügung gestellten Dienste zur
Begehung von gerichtlich strafbaren Handlungen oder zu belästigenden
Aussendungen (ungebetenes Werben, aggressives Direct Mailing, Internet
Spamming, Broadcasting oder ähnliches) verwendet. YESSS! ist
bereits bei vorprozessualer Geltendmachung eines Unterlassungsanspruches
durch einen Dritten berechtigt, den Dienst bis zu endgültigen
Klärung zu sperren.
• das Service in einer sonstigen schädigenden Weise (z.B.
durch Hacken) nützt oder die Software weiterverkauft;
• gegen eine wesentliche Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
verstößt;
• die E-Mailfunktion mehr als 3 Monate, bzw. den Internetzugang
bzw. die Homepagefunktion über mehr als 12 Monate nicht benützt.
YESSS! ist in einem derartigen Fall berechtigt, enthaltene Mails
bzw. Daten zu löschen;
• trotz Aufforderung zur Entfernung weiterhin ein störendes
oder nicht zugelassenes technisches Gerät verwendet und hierdurch
eine Beeinträchtigung anderer Nutzer oder eine Gefährdung
von Personen verursacht. Sofern tunlich, wird YESSS! dem Kunden
die Sperre unter Gewährung einer angemessenen Nachfrist vorerst
androhen.
4. EINHALTUNG VON RECHTSVORSCHRIFTEN
Der Kunde verpflichtet sich, alle einschlägigen gesetzlichen
Bestimmungen insbesondere bei Abfrage, Speicherung, Übermittlung,
Verbreitung und Darstellung bestimmter Inhalte, einzuhalten. Dies
gilt insbesondere für das Telekommunikationsgesetz in der
jeweils gültigen Fassung. Ausdrücklich hingewiesen wird
auf die einschlägigen Bestimmungen des Strafgesetzbuches,
des Pornografie-, des Verbots-, des Medien- und des Urheberrechtsgesetzes,
des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb, sowie auf die Persönlichkeitsrechte
nach Zivil und Strafrecht, wonach die Übermittlung, Verbreitung
und Ausstellung bestimmter Inhalte gesetzlichen Beschränkungen
unterliegt. Der Kunde verpflichtet sich, diese Rechtsvorschriften
zu beachten und gegenüber jedermann die alleinige Verantwortung
für deren Einhaltung zu übernehmen. Verboten ist insbesondere
auch jede Nachrichtenübermittlung, welche die öffentliche
Ordnung und Sicherheit oder die Sittlichkeit gefährdet, oder
eine grobe Belästigung anderer Benutzer zur Folge hat oder
haben könnte. Der Kunde ist für die von ihm übermittelten
Inhalte verantwortlich. Gleiches gilt wenn der Kunde Informationen
oder Daten zur Verfügung stellt, die durch Dritte abrufbar
sind. Der Kunde verpflichtet sich darüber hinaus, bei Erlangung
eines Domainnamens fremde Kennzeichenrechte (z.B. Namensrecht,
Markenrecht etc.) oder sonstige Schutzrechte anzuerkennen. Im übrigen
unterwirft sich der Kunde hinsichtlich „illegaler oder schädigender
Inhalte“ dem Verhaltensstandard, welchem sich Internet-Nutzer
weltweit freiwillig unterwerfen. Stellt der Kunde Informationen
oder Daten zur Verfügung, die durch Dritte abrufbar sind,
ist er Medieninhaber nach dem Mediengesetz und hat ein Impressum
zu erstellen, welches gut sichtbar Namen und Anschrift enthält.
5. VERRECHNUNG
Neben einem allfälligen Entgelt für die internetspezifischen
Dienstleistungen können zusätzlich Telefongebühren
anfallen. Die Verrechnung dieser Telefongebühren erfolgt durch
den jeweiligen Telekommunikationsbetreiber zu den jeweils gültigen
Tarifen. Der Abruf von Drittanbieterdiensten kann kostenpflichtig
sein. Diese Kosten werden direkt vom Drittanbieter in Rechnung
gestellt. Auf Punkt I.3. wird verwiesen.
Stand: 01.12.2006
|