Allgemeine Geschäftsbedingungen
der YESSS! Telekommunikation GmbH
Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen als PDF:
Unsere AGB's können Sie hier als PDF downloaden
Unsere Entgeltübersicht als PDF:
Unsere Entgelte können Sie hier als PDF downloaden
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Erbringung von Mobiltelefoniedienstleistungen durch die YESSS! Telekommunikation GmbH, Brünner Straße 52, 1210 Wien (in der Folge nur YESSS! genannt). Der Kauf von Mobiltelefonen, Zubehör oder anderen Gütern fällt nicht unter diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
1. LEISTUNGSUMFANG
Das Diensteangebot von YESSS! besteht aus aktiver und passiver Sprachtelefonie und Versand und Empfang von SMS in Österreich. Weiters wird zu jedem Anschluss ein Anrufbeantworterdienst angeboten. Aktive Sprachtelefonie ist die Herstellung von ausgehenden Telefonverbindungen zu anderen Anschlüssen in dem von YESSS! verwendeten Telekommunikationsnetzwerk oder die Übergabe von Verbindungen an andere Telekommunikationsnetzwerke unter Einhaltung der dafür gültigen behördlichen Vorschriften. Passive Sprachtelefonie ist die Herstellung von eingehenden Telefonverbindungen anderer Anschlüsse aus dem von YESSS! verwendeten Netz oder die Übernahme von Telefonverbindungen aus anderen Netzen und deren Zustellung, sofern diese unter Einhaltung der dafür gültigen behördlichen Vorschriften an das von YESSS! verwendete Telekommunikationsnetzwerk übergeben wurden. Im Fall der YESSS!-Daten-SIM-Karte besteht der Leistungsumfang aus der Herstellung einer Datenverbindung (TCP/IP) in das Internet unter Einhaltung der marktüblichen Normen und Standards und unter Verwendung der Übertragungstechnologien UMTS und GSM/GPRS, sofern ein Endgerät verwendet wird, welches diesen Standards entspricht. Sprachtelefonie und SMS sind über diese SIM-Karte nicht möglich. Bei den YESSS!-Sprachtelefonie- und SMS-Produkten besteht zusätzlich die Möglichkeit des Roaming in bestimmten anderen Ländern, welche unter www.yesss.at ersichtlich sind. Das bedeutet den Zugang zu bestimmten ausländischen Telekommunikationsnetzwerken unter der Verwendung der YESSS!-SIM-Karte im Rahmen der dort geltenden Leistungsbeschreibungen. Sofern nachstehend für die YESSS-Vertragsoption keine besonderen Bestimmungen geregelt sind, gelten die Allgemeinen Bestimmungen der AGB der YESSS! für Festnetz (AGB Festnetz, einsehbar auf www.yesss.at/festnetz) sinngemäß. Eine Erweiterung dieses Angebots durch YESSS! ist möglich; in diesem Fall werden mit den Kunden Zusatzvereinbarungen abgeschlossen, die soweit Abweichungen vorliegen, diesen AGB vorgehen. Das Leistungsgebiet Österreich versteht sich als Gebiet in dem technisch eine Mobilfunkabdeckung mit der entsprechenden Übertragungstechnologie gegeben ist. Diesbezügliche Kartendarstellungen sind auf www.yesss.at ersichtlich. Im Leistungsgebiet wird YESSS! die marktübliche Versorgung sicherstellen. Ein gewerblicher Wiederverkauf von YESSS!-Diensten oder die Verwendung der YESSS!-SIM-Karte in Vermittlungseinrichtungen (z.B. least-cost-router) ist nur mit schriftlicher Genehmigung zulässig. Ohne derartige Genehmigung beträgt das Minutenentgelt 40 Cent (inkl. USt) für Telefonate in österreichische Netze zuzüglich einer Bearbeitungspauschale von EUR 50,-- je genehmigungslos verwendetem Anschluss.
2. ZUSTANDEKOMMEN DES VERTRAGSVERHÄLTNISSES
Das Vertragsverhältnis zwischen YESSS! und dem Kunden kommt durch Übergabe der YESSS!-SIM-Karte an den Kunden zustande. Diese kann sofort verwendet werden. Die YESSS!-Vertragsoption ist eine Erweiterung des Wertkarten-Vertragsverhältnisses und ist unter Verwendung der von YESSS! bereitgestellten Formulare gesondert zu beantragen. Die Umstellung auf die Vertragsoption erfolgt binnen fünf Werktagen nach Einlangen, sofern nicht ein Ablehnungsgrund gemäß Pkt. I.2. der AGB Festnetz vorliegt , wobei eine Anmeldegebühr gemäß Tarifübersicht verrechnet wird. Ein vorhandenes Wertkartenguthaben wird nach der Umstellung auf der nächsten Rechnung gutgeschrieben. Voraussetzung für die YESSS! Vertragsoption ist weiters das Vorliegen eines inländischen Hauptwohnsitzes oder bei Unternehmen eines inländischen Firmensitzes, bzw. Rechnungsadresse.
3. ENTGELTE, ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Die Entgelte für die zur Verfügung gestellten Dienste sind der jeweils gültigen YESSS!-Tarifübersicht zu entnehmen, die im Internet unter www.yesss.at abrufbar ist. Die Bezahlung bei der YESSS!-Wertkarte erfolgt durch Erwerb und Aufladung eines Guthabens durch den Kunden, von dem die entsprechenden Beträge nach Leistungserbringung automatisch abgebucht werden. Das Restguthaben kann jederzeit bei YESSS! abgefragt werden. Eine gesonderte Rechnungslegung findet nicht statt. Bei der YESSS! Vertragsoption erfolgt die Rechnungslegung ausschließlich in elektronischer Form. Ein Versand von gedruckten Rechnungen findet nicht statt. Weiters erfolgt in diesem Fall die Bezahlung im Nachhinein ausschließlich durch Abbuchung von einem inländischen Bankkonto. Ist eine Abbuchung mangels Bestand oder Bedeckung des angegebenen Kontos nicht möglich, wird der Anschluss als Wertkarte weitergeführt, sofern der offene Betrag (zuzüglich einer Rücklastgebühr gemäß Tarifübersicht) nicht binnen 14 Tagen nach Versand einer entsprechenden SMS-Verständigung beglichen wurde. In diesem Fall kann der Anschluss, der nach der Umstellung einen Wertkartensaldo von Null aufweist, durch Aufladung eines YESSS! Ladebons mit dem dafür geltenden Standardtarif und Leistungsumfang weiterbenutzt werden. Wird der offene Betrag erst nach der Umstellung auf Wertkarte beglichen, wird eine neuerliche Umstellung auf die Vertragsoption nur nach neuerlicher Beantragung gemäß Pkt. 2 und unter neuerlicher Verrechnung der Anmeldegebühr durchgeführt. Für den Fall, dass ein Abbuchungs- oder Verrechnungsfehler festgestellt wurde, der sich zum Nachteil des Kunden ausgewirkt haben könnte und sich das richtige Entgelt nicht ermitteln lässt, wird YESSS! ein auf dem durchschnittlichen Ausmaß der Inanspruchnahme dieses Telekommunikationsdienstes durch den Kunden basierende Pauschalabgeltung festsetzen.
4. DAUER DES VERTRAGSVERHÄLTNISSES, RESTGUTHABEN
Das Vertragsverhältnis wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Es endet jedoch automatisch und ohne Ausspruch einer Kündigung, wenn der Kunde nicht innerhalb von 12 Monaten zumindest einen Aufladevorgang seines Guthabens veranlasst. YESSS! behält sich vor, Kunden durch SMS auf ein nahendes Vertragsende hinzuweisen. Kommt es zu einer derartigen Beendigung des Vertragsverhältnisses von Anschlüssen, können Restguthaben binnen weiterer 6 Monate zurückgefordert werden, sofern in einem der obengennanten SMS über das nahende Vertragsende darauf hingewiesen wurde, dass danach eine Rückforderung nicht mehr möglich ist. Die Rückerstattung ist vom Kunden unter Nachweis der Antragslegitimation (SIM-Karte, PUK-Code) zu beantragen. YESSS! kann in begründeten Fällen Vertragsverhältnisse unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat per SMS kündigen. Allfällige Restguthaben werden in diesem Fall gebührenfrei rückerstattet. Die YESSS!-Vertragsoption kann unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist zum nächtsfolgenden Monatsende gesondert gekündigt werden. In diesem Fall kann der Anschluss als Wertkarte weitergeführt werden. Falls bei Anschlüssen mit YESSS! Vertragsoption 6 Monate lang keine Umsätze anfallen, können diese Anschlüsse von YESSS! ohne gesonderten Ausspruch einer Kündigung deaktiviert werden. Sofern dieser Fall eintreten kann, wird im Anmeldeformular angemessen darauf hingewiesen.
5. PIN-CODE
Der Kunde hat die Benutzung der YESSS! SIM-Karte durch einen PIN/PUK-Code zu sichern. Dies ist ein Zahlencode, der dem Kunden die ausschließliche Verfügungsmöglichkeit über die SIM-Karte einräumt. Die Weitergabe des PIN/PUK-Codes an Dritte, die unzureichende Sicherung dieser Codes sowie deren Verwahrung in der Nähe des Endgeräts erfolgt auf eigene Gefahr des Kunden.
6. VERLUST ODER DIEBSTAHL DER YESSS! WERTKARTE
Der Kunde hat die Möglichkeit, bei Verlust oder Diebstahl der YESSS! SIM-Karte dies ohne Verzug unter Angabe des Kundenkennworts an YESSS! zu melden. YESSS! veranlasst daraufhin umgehend eine Sperre dieser Karte und ersetzt das noch vorhandene Restguthaben gegen eine Bearbeitungsgebühr gemäß Tarifübersicht. Sollte die Meldung nicht schriftlich erfolgen, ist eine entsprechende schriftliche Mitteilung und bei Diebstahl eine Diebstahlsanzeige umgehend nachzureichen.
7. GERICHTLICHE GELTENDMACHUNG VON EINWENDUNGEN, SCHLICHTUNGSVERFAHREN
Einwendungen gegen Abbuchungen oder Rechnungen sind durch den Kunden längstens innerhalb von 6 Monaten gerichtlich geltend zu machen, ansonsten die Rechtmäßigkeit als anerkannt gilt, worauf im Kontomanager auf www.yesss.at oder auf der Rechnung hingewiesen wird. Die Abbuchungen können über den Kontomanager kostenfrei zumindest einen Monat lang eingesehen werden. Bis zu diesem Zeitpunkt bleibt es dem Kunden unbenommen, direkt bei YESSS! eine Überprüfung zu veranlassen oder in weiterer Folge die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH als Schlichtungsstelle anzurufen. Unbeschadet der Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte können Kunden Streit- und Beschwerdefälle, die mit YESSS! nicht beigelegt werden konnten, der Regulierungsbehörde vorlegen. YESSS! ist verpflichtet, an solchen Verfahren mitzuwirken und die notwendigen Auskünfte und Unterlagen zu übermittleln. Die Regulierungsbehörde hat eine einvernehmliche Lösung herbeizuführen und ihre Ansicht zum herangetragenen Fall mitzuteilen.
8. RUFNUMMERNANZEIGE
Die Rufnummernanzeige kann für abgehende Anrufe kostenfrei unterdrückt werden, es sei denn es handelt sich um Anrufe zu Notrufnummern; für eingehende Anrufe, deren Rufnummernanzeige unterdrückt wurde ist die kostenfreie Ablehnung solcher Anrufe möglich.
9. HAFTUNG
YESSS! haftet, außer bei Personenschäden, nicht für leichte Fahrlässigkeit. Die Bestimmungen des Produkthaftpflichtgesetzes bleiben unberührt. Gegenüber Kunden, die nicht Verbraucher sind, ist die Ersatzpflicht für jedes schadensverursachende Ereignis gegenüber dem einzelnen Geschädigten mit € 1.000,-- gegenüber der Gesamtheit der Geschädigten mit € 20.000,-- begrenzt. Übersteigt der Gesamtschaden die Höchstgrenze, so verringern sich die Ersatzansprüche der einzelnen Geschädigten anteilsmäßig. Die Begrenzung der Ersatzpflicht gilt nicht für Personenschäden. Weiters ist gegenüber Kunden, die nicht Verbraucher gemäß Konsumentenschutzgesetz sind, die Haftung für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, verlorengegangene Daten, mittelbare und Folgeschäden sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter – sofern zwingendes Recht dem nicht entgegensteht – ausgeschlossen und ist eine allfällige Ersatzpflicht für jedes schadensverursachende Ereignis mit € 1.000,-- beschränkt.
10. KUNDENDATEN, ÄNDERUNGEN
YESSS! kann die folgenden Kundendaten speichern, falls der Kunde sie über die YESSS! Webseite freiwillig angibt und die entsprechenden Datenfelder angeboten werden: Vorname(n), Familienname, Geschlecht, akademischer Grad, Adresse, Bankverbindungsdaten (z.B. Bankomatkartennummer, Kontonummer, kontoführendes Kreditinstitut, Kreditkartennummer, Ausweisnummer), Teilnehmernummer und E-Mail Adresse. Diese Daten werden nach Beendigung der Rechtsbeziehung zum Teilnehmer gelöscht, sofern sie nicht noch benötigt werden, um Entgelte zu verrechnen, Beschwerden zu bearbeiten oder sonstige gesetzliche Verpflichtungen zu erfüllen.
Weitere Angaben des Kunden sind optional und dienen neben einer allfälligen Bonitätsprüfung ausschließlich Marketingaktivitäten von YESSS! mit dem Ziel, die angebotenen Dienste den Kundenwünschen entsprechend weiterzuentwickeln und die Kunden optimal zu betreuen. Die Zustimmung zur Verarbeitung dieser Daten ist jederzeit widerrufbar. Verkehrsdaten werden im Rahmen des § 99 TKG 2003 gespeichert; deren Löschung erfolgt nach Ablauf der Frist, in der eine Abbuchung rechtlich angefochten oder der Zahlungsanspruch geltend gemacht werden kann.
11. KOMMUNIKATIONSDIENSTQUALITÄT
Vorübergehende Ausfälle im Netzwerk von YESSS! sowie Störeinflüsse aus anderen Netzen können nie vollkommen ausgeschlossen werden. YESSS! wird jedoch bemüht sein, solche Ausfälle minimal zu halten und schnellstmöglich zu beheben. Die Qualität der Dienste wird in ortsüblichem Maß geschuldet, bei Unterschreiten hat der Kunde Gewährleistungsansprüche entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen, für darüber hinausgehende Ansprüche aus dem Titel des Schadenersatzes siehe Punkt 9. Der Anspruch auf Entschädigung ist vom Kunden gegenüber YESSS! geltend zu machen, der Kunde hat bei der Überprüfung der Anspruchsvoraussetzungen durch YESSS! im notwendigen Maß mitzuwirken. Bei Störungen kann sich der Kunde an den YESSS! Kundendienst unter 810810 aus dem YESSS! Netz und unter (0820) 810810 aus Fremdnetzen erreichbar.
12. ÜBERTRAGUNG VON RECHTEN UND PFLICHTEN
Sowohl der Kunde als auch YESSS! sind berechtigt, Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag, unter der Einschränkungen des Pkt. 1, letzter Absatz, an Dritte zu übertragen, jedoch hat dies für beide Seiten keine schuldbefreiende Wirkung.
13. ÄNDERUNGEN DER ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN, ENTGELTÄNDERUNG
Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie Entgeltänderungen werden entweder durch Veröffentlichung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung oder auf www.yesss.at kundgemacht oder dem Kunden per SMS bzw. E-Mail mitgeteilt. Für den Kunden nicht ausschließlich begünstigende Änderungen gilt eine Kundmachungsfrist von 2 Monaten und erfolgt hierbei zumindest einen Monat vor Inkrafttreten der Änderung eine gesonderte Benachrichtigung über den wesentlichen Inhalt der Änderungen in geeigneter Form und ein Hinweis, dass der Kunde bis zum Inkrafttreten der Änderungen kündigen kann. Das Vertragsverhältnis endet in diesem Fall mit Wirksamwerden der Änderungen. Den Kunden ausschließlich begünstigenden Änderungen treten nach Kundmachung zum im Rahmen der Kundmachung angegebenen Datum in Kraft.
14. ANWENDBARES RECHT, GERICHTSSTAND
Dieses Vertragsverhältnis unterliegt österreichischem Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen (insbesondere UN-Kaufrecht). Für Kunden, die nicht Verbraucher im Sinne des KSchG sind, gilt als ausschließlicher Gerichtsstand Wien.
15. NOTRUFNUMMER
Es besteht innerhalb europäischer GSM-Netze eine einheitliche Notrufnummer, diese lautet 112.
Stand: 06.09.2007
